Stand 05.11.2026.
Teil A — Nutzung des Verzeichnisses
A1 Gegenstand
Die besten Schlüsseldienste ist ein privates Branchenverzeichnis, herausgegeben von DOM Holding GmbH. Die Einträge sind aus öffentlichen Quellen zusammengestellt und dienen der Information. Ein Eintrag ist keine Empfehlung. Wir sind keine Behörde, keine Kammer und kein Verband.
A2 Keine Prüfung von Qualifikationen
Das Schlüsseldienst-Handwerk ist in Deutschland kein zulassungspflichtiges Handwerk; es gibt weder eine Lizenz noch eine Meisterpflicht. Die besten Schlüsseldienste prüft weder Versicherungsschutz noch die Qualität der ausgeführten Arbeit. Lassen Sie sich Festpreis, Anfahrtspauschale und Zuschläge vor Arbeitsbeginn bestätigen. Was die Festpreis-Garantie umfasst und was nicht, steht auf der Seite Festpreis-Garantie.
A3 Bezahlte Platzierungen sind gekennzeichnet
Premium-Einträge, Premium-Plätze und Top-Platzierungen sind bezahlte Platzierungen und als solche gekennzeichnet. Eine Zahlung verändert weder die Bewertung noch die Anzahl der Bewertungen eines Betriebs; beide stammen aus öffentlichen Quellen. Die Festpreis-Garantie ist nicht kaufbar.
A4 Eintrag beanspruchen, Berichtigung, Löschung
Inhaber können ihren Eintrag über Eintrag beanspruchen oder die Kontaktseite beanspruchen, berichtigen oder löschen lassen. Eine Löschung erfolgt ohne Angabe von Gründen. Wir behalten uns vor, einen Eintrag nach eigenem Ermessen zu entfernen.
A5 Haftung
Für die Richtigkeit der aus öffentlichen Quellen übernommenen Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für Verträge, die Sie mit einem aufgeführten Betrieb schließen, haftet allein dieser Betrieb.
Teil B — Bedingungen für bezahlte Einträge und Werbeplätze
Teil B gilt für alle kostenpflichtigen Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Angebot an Verbraucher besteht nicht. Der kostenlose Grundeintrag und die kostenlose Festpreis-Garantie sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen; für sie besteht kein Vertragsverhältnis und kein Anspruch auf Aufnahme, Fortbestand oder eine bestimmte Platzierung.
B1 Leistungen
- Premium-Eintrag: hervorgehobene Darstellung des Eintrags, Aufnahme von durch den Kunden bereitgestellten Bildern, Verlinkung der Website und der Profile des Kunden ohne Suchmaschinen-Einschränkung, Einbindung einer Karte, Angabe der Öffnungszeiten.
- Stadt-Premium: zusätzlich ein hervorgehobener Platz im oberen Bereich einer Stadtseite.
- Top-Platzierung: einmalige, auf zwölf Monate befristete Festsetzung einer Position in der Liste einer Stadtseite.
Umfang und Preis ergeben sich aus der Seite Premium zum Zeitpunkt der Buchung.
B2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Leistung über den bereitgestellten Zahlungsvorgang bucht und der Anbieter die Buchung bestätigt oder die Leistung freischaltet. Der Anbieter kann eine Buchung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn der Kunde nicht dem Gewerbe des Verzeichnisses zuzurechnen ist oder die Angaben zum Betrieb unrichtig sind.
B3 Preise und Zahlung
Es gelten die auf der Seite „Premium“ angegebenen Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt über den angebotenen Zahlungsdienstleister. Laufende Leistungen werden im Voraus für den jeweiligen Zeitraum abgerechnet.
B4 Laufzeit und Kündigung
Der Premium-Eintrag läuft zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Stadt-Premium läuft monatlich und kann zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden. Die Top-Platzierung ist eine einmalige Leistung ohne Verlängerung. Die Kündigung erfolgt in Textform an info@die-besten-schluesseldienste.de. Nach Ende der Laufzeit bleibt der kostenlose Grundeintrag unverändert bestehen.
B5 Pflichten und Inhalte des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Angaben richtig sind und dass er an übermittelten Bildern und Texten die erforderlichen Rechte hat. Er räumt dem Anbieter das Recht ein, diese Inhalte im Verzeichnis und in dessen Darstellung in Suchmaschinen zu verwenden, beschränkt auf die Dauer des Vertrags. Der Anbieter kann Inhalte zurückweisen oder entfernen, die rechtswidrig sind, erkennbar falsche Angaben enthalten oder gegen die Zusagen der Festpreis-Garantie verstoßen.
B6 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb des Verzeichnisses, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit, keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine Besucherzahl und keine Anzahl von Anfragen. Kurzzeitige Unterbrechungen für Wartung und Neuveröffentlichung sind keine Minderleistung.
B7 Verhältnis zur Festpreis-Garantie
Die Festpreis-Garantie ist von den kostenpflichtigen Leistungen unabhängig. Sie wird nicht verkauft, nicht mitgeliefert und nicht durch eine Buchung beeinflusst. Die Voraussetzungen und die Gründe für einen Entzug ergeben sich aus der Seite Festpreis-Garantie. Der Entzug der Garantie berührt eine gebuchte Leistung nicht und begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung; umgekehrt begründet eine gebuchte Leistung keinen Anspruch auf die Garantie.
B8 Je Stadt ein Platz je Stufe
Je Stadt wird eine Platzierung je Stufe vergeben. Ist die gewünschte Stufe in der Stadt des Kunden bereits vergeben, kommt kein Vertrag zustande und eine geleistete Zahlung wird erstattet.
B9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die für die betroffene Leistung im laufenden Vertragsjahr gezahlte Vergütung. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
B10 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für künftige Vertragsjahre ändern. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Beginn des neuen Vertragsjahres in Textform mit und weist dabei auf das Widerspruchsrecht und die Frist hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Beginn des neuen Vertragsjahres, gelten die geänderten Bedingungen. Im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag zum Ende des laufenden Vertragsjahres.
B11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.