Kurzfassung: Ein Schlüsseldienst mit Festpreis-Garantie nennt in seinem Eintrag drei Preise – Türöffnung tagsüber, Türöffnung nachts und Anfahrt – und garantiert, dass der genannte Preis der Preis auf der Rechnung ist. Wir prüfen die Voraussetzungen, veröffentlichen die Preise und entziehen die Garantie, wenn ein Betrieb sie bricht. Die Garantie ist für den Betrieb kostenlos und nicht kaufbar. Bezahlt wird bei uns nur Sichtbarkeit.
Das Problem, das die Garantie löst
Wer vor einer verschlossenen Tür steht, ruft die erste Nummer an und fragt nach dem Preis. Die Antwort lautet oft „ab 49 Euro“, und auf der Rechnung stehen 400. Das ist der bekannteste Ärger dieses Gewerbes, und er trifft die falschen: Die Betriebe, die einen Preis nennen und ihn halten, stehen in derselben Trefferliste wie die, die das nicht tun, und man sieht den Unterschied vorher nicht.
Die Festpreis-Garantie macht den Unterschied sichtbar, und zwar bevor Sie anrufen. Nicht als Versprechen auf der Website des Betriebs, das jeder schreiben kann, sondern als Zahl, die bei uns steht, die wir geprüft haben und die wir wegnehmen, wenn sie nicht gilt.
Die drei Teile der Garantie
- Der Preis steht im Eintrag. Jeder Betrieb mit Garantie veröffentlicht seine drei Standardpreise: Türöffnung tagsüber, Türöffnung nachts (nachts, am Wochenende, an Feiertagen) und die Anfahrt. Sie stehen in seinem Eintrag und auf der Stadtseite. Sie wissen also, was es kostet, bevor Sie zum Telefon greifen.
- Der Betrieb garantiert den Preis. Der genannte Preis ist der Preis auf der Rechnung. Das ist eine Zusage des Betriebs an Sie, unterschrieben gegenüber uns. Zuschläge, die nicht vorher ausdrücklich beziffert wurden, gibt es nicht.
- Ein Verstoß hat Folgen. Zahlen Sie mehr als garantiert, melden Sie es uns mit der Rechnung. Wir konfrontieren den Betrieb. Bleibt es dabei, entziehen wir die Garantie und nehmen die Preise aus dem Eintrag. Wie Sie melden, steht unten.
Was die Preise bedeuten
- Türöffnung tagsüber: eine zugefallene oder abgeschlossene Tür ohne Schaden öffnen, werktags zu üblichen Zeiten. Ersatz eines Schlosses ist nicht enthalten und wird vorher beziffert.
- Türöffnung nachts: dieselbe Arbeit nachts, am Wochenende oder an Feiertagen.
- Anfahrt: die Pauschale für den Weg zu Ihnen. „Im Preis enthalten“ heißt, es kommt nichts dazu.
Der Betrieb legt diese Preise selbst fest. Wir machen keine Preisvorgabe und vergleichen die Betriebe nicht nach dem Preis. Die Garantie sagt nicht, dass ein Betrieb günstig ist, sondern dass der genannte Preis gilt.
Die sechs Voraussetzungen
Ein Betrieb bekommt die Garantie, wenn alle sechs Punkte zutreffen:
- Vollständiges Impressum auf der eigenen Website, mit Firma, Anschrift, Vertretungsberechtigtem und Kontaktmöglichkeit.
- Erreichbare Festnetznummer, die zum Betrieb gehört und deren Ortsvorwahl zur angegebenen Anschrift passt. Eine reine Mobilnummer genügt dafür nicht.
- Die drei Standardpreise verbindlich genannt: Türöffnung tagsüber, Türöffnung nachts, Anfahrt.
- Liegen mindestens fünf Google-Bewertungen vor, beträgt der Durchschnitt mindestens 4,0. Liegen weniger oder keine vor, entscheiden die übrigen Voraussetzungen.
- Kein Callcenter ohne Ortsbezug: Anrufe gehen an den Betrieb selbst oder an eine Zentrale, die den Betrieb namentlich nennt, nicht an eine anonyme Vermittlung, die den Auftrag weiterverkauft.
- Unterschriebenes Serviceversprechen (siehe unten).
Das Serviceversprechen
Wer die Garantie führt, sagt seinen Kunden vier Dinge zu:
- Der genannte Preis ist der Rechnungspreis. Er wird vor Arbeitsbeginn bestätigt, und er gilt.
- Keine Zuschläge, die nicht vorher beziffert wurden. Material, Schlossersatz oder Sonderfälle werden vorher genannt und mit Betrag bestätigt.
- Rechnung mit vollständiger Firmenanschrift. Keine Barzahlung ohne Beleg, kein Beleg ohne Anschrift.
- Zerstörungsfreie Öffnung als Standard. Ein Schloss wird nur aufgebohrt, wenn es anders nicht geht, und das wird vorher erklärt.
Wer die Garantie gibt, und wer prüft
Die Garantie gibt der Betrieb, nicht wir. Er legt sich auf seine Preise fest und unterschreibt das Serviceversprechen. Wir sind ein Verzeichnis: Wir prüfen die sechs Voraussetzungen, veröffentlichen die Preise, nehmen Meldungen entgegen und entziehen die Garantie, wenn sie gebrochen wird. Wir übernehmen keine Zahlung und keine Haftung für die Arbeit des Betriebs.
Grundlage der Prüfung sind die Selbstauskunft des Betriebs im Antrag und unsere Prüfung seiner Website und öffentlich zugänglicher Angaben: Wir sehen uns das Impressum an, rufen die Nummer an, vergleichen die Preise mit der Website und sehen uns die Bewertungen an. Wir führen keinen Test vor Ort durch: Wir bestellen keinen Schlüsseldienst zu einer Tür und kontrollieren keine fremden Rechnungen. Wer etwas anderes behauptet, behauptet zu viel.
Die Garantie trifft keine Aussage über Bekanntheit oder Bewertungsmenge. Ein Betrieb ohne oder mit wenigen Google-Bewertungen kann sie führen, wenn er die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Sie bewertet Preissicherheit, nicht Reichweite.
Keine Lizenz, kein Meisterzwang
Zur Einordnung, weil es oft falsch dargestellt wird: Der Schlüsseldienst ist in Deutschland kein zulassungspflichtiges Handwerk. Es gibt keine staatliche Lizenz, keine Meisterpflicht und keine behördliche Zulassung, mit der ein Betrieb werben könnte. Wenn ein Anbieter mit „lizenziert“, „staatlich zugelassen“ oder „amtlich zertifiziert“ wirbt, sagt das nichts aus. Belegbar sind Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag und freiwillige Mitgliedschaften – und genau deshalb prüfen wir die Punkte, die man prüfen kann, und lassen den Betrieb den Preis garantieren, den man nachprüfen kann.
Wir sind keine Behörde, keine Kammer und kein Verband. Dieses Verzeichnis wird von einem privaten Unternehmen geführt; wer es betreibt, steht im Impressum.
Gültigkeit, Erneuerung, Entzug
- Die Garantie trägt die Jahreszahl der Prüfung und gilt ein Jahr.
- Zur Erneuerung bestätigt der Betrieb seine Preise und das Serviceversprechen; wir prüfen die sechs Punkte erneut. Preisänderungen sind jederzeit möglich, gelten aber erst, wenn sie im Eintrag stehen.
- Wir entziehen die Garantie, wenn eine Voraussetzung wegfällt oder uns ein belegter Verstoß erreicht – insbesondere eine Rechnung über dem garantierten Preis. Belegt heißt: mit Rechnung oder nachvollziehbarer Schilderung.
- Der Entzug wird nicht verhandelt. Wir fragen den Betrieb einmal, und wenn die Sache offenbleibt, nehmen wir Garantie und Preise aus dem Eintrag.
Was die Garantie kostet
Nichts. Prüfung, Garantie und der Nachweis zum Einbinden auf der eigenen Website sind kostenlos und bleiben kostenlos. Die Garantie ist nicht kaufbar. Bezahlt wird nur Sichtbarkeit.
Kostenpflichtig ist bei uns ausschließlich Sichtbarkeit: ein hervorgehobener Eintrag, ein Platz oben auf einer Stadtseite, Bilder im Eintrag. Diese Plätze sind als bezahlt gekennzeichnet. Wer dafür zahlt, bekommt keine Garantie, und wer eine Garantie hat, bekommt dadurch keinen besseren Platz. Wir halten das getrennt, weil eine käufliche Garantie wertlos wäre – auch für die, die sie gekauft haben. Was Sichtbarkeit kostet, steht auf der Seite Premium.
Für Betriebe: Garantie beantragen
Sie nennen Ihre drei Preise, geben das Serviceversprechen ab, und wir prüfen die sechs Voraussetzungen – kostenlos, in wenigen Tagen. Danach stehen Ihre Preise in Ihrem Eintrag und auf Ihrer Stadtseite, und Sie erhalten den Nachweis zum Einbinden auf Ihrer Website. Das ist der Unterschied, den ein einzelner Betrieb nicht nachbauen kann: Ihr Preis steht öffentlich, vor dem Anruf, bei einem Dritten, der ihn prüft.
Einen Verstoß melden
Haben Sie bei einem Betrieb mit Garantie mehr bezahlt als im Eintrag genannt? Schreiben Sie an info@die-besten-schluesseldienste.de. Nennen Sie den Betrieb, das Datum und legen Sie die Rechnung bei. Wir gehen jedem Hinweis nach und melden uns bei Ihnen. Die Garantie ist nur etwas wert, wenn sie auch wieder weggenommen wird.